Winterdienst Wien: Was Hausverwaltungen rechtlich beachten müssen

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Winterdienst Wien: Was Hausverwaltungen rechtlich beachten müssen

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Die Räum- und Streupflicht in Wien

Gemäß der Wiener Straßenverkehrsordnung und dem Stadtgesetz sind Gebäudeeigentümer und Hausverwaltungen verpflichtet, angrenzende Gehsteige bis spätestens 7:00 Uhr morgens von Schnee und Eis zu räumen. Diese Pflicht gilt werktags, sonn- und feiertags gleichermaßen.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstoß

  • Verwaltungsstrafe: bis zu €2.180 bei Verstoß gegen die Streupflicht
  • Zivilrechtliche Haftung: Bei Sturz auf ungeräumtem Gehsteig haftet der Eigentümer
  • Versicherungsschutz: Viele Haftpflichtversicherungen zahlen nur bei nachgewiesenem Winterdienst

Was professioneller Winterdienst Wien beinhaltet

Noblecleansns Winterdienst Wien umfasst:

  • 24/7 Schneeräumung mit Wetter-Monitoring
  • Abstumpfen mit umweltverträglichem Streugut
  • Räumung vor 7:00 Uhr – garantiert
  • Fotodokumentation jedes Einsatzes
  • Einsatzprotokoll für Versicherungsnachweise

Eigenverantwortung vs. professioneller Service

Die Übertragung des Winterdienstes an einen zertifizierten Meisterbetrieb eliminiert nicht nur das Haftungsrisiko – sie spart auch Zeit und Nerven. Jetzt Winterdienstvertrag für die Saison 2026/2027 anfragen.


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