Winterdienst Wien: Was Hausverwaltungen rechtlich beachten müssen
Die Räum- und Streupflicht in Wien
Gemäß der Wiener Straßenverkehrsordnung und dem Stadtgesetz sind Gebäudeeigentümer und Hausverwaltungen verpflichtet, angrenzende Gehsteige bis spätestens 7:00 Uhr morgens von Schnee und Eis zu räumen. Diese Pflicht gilt werktags, sonn- und feiertags gleichermaßen.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstoß
- Verwaltungsstrafe: bis zu €2.180 bei Verstoß gegen die Streupflicht
- Zivilrechtliche Haftung: Bei Sturz auf ungeräumtem Gehsteig haftet der Eigentümer
- Versicherungsschutz: Viele Haftpflichtversicherungen zahlen nur bei nachgewiesenem Winterdienst
Was professioneller Winterdienst Wien beinhaltet
Noblecleansns Winterdienst Wien umfasst:
- 24/7 Schneeräumung mit Wetter-Monitoring
- Abstumpfen mit umweltverträglichem Streugut
- Räumung vor 7:00 Uhr – garantiert
- Fotodokumentation jedes Einsatzes
- Einsatzprotokoll für Versicherungsnachweise
Eigenverantwortung vs. professioneller Service
Die Übertragung des Winterdienstes an einen zertifizierten Meisterbetrieb eliminiert nicht nur das Haftungsrisiko – sie spart auch Zeit und Nerven. Jetzt Winterdienstvertrag für die Saison 2026/2027 anfragen.
