Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Dienstleistungen der Nobleclean die Gebäudereiniger die Gebäudereiniger e.U.
1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen und Dienstleistungen (insbesondere Unterhaltsreinigung, Büroreinigung, Hausbetreuung, Fenster- und Sonderreinigungen) zwischen Nobleclean die Gebäudereiniger die Gebäudereiniger e.U. (im Folgenden „Nobleclean die Gebäudereiniger“ genannt) und ihren Kunden (sowohl Unternehmen als auch Verbraucher), sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Nobleclean die Gebäudereiniger hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Auftrag und nicht für zukünftige Verträge.
2. Vertragsabschluss und Angebote
Alle Angebote von Nobleclean die Gebäudereiniger sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch Nobleclean die Gebäudereiniger oder durch die tatsächliche Ausführung der Dienstleistung zustande.
Die Grundlage für die Durchführung der Dienstleistungen ist das jeweils schriftlich vereinbarte Leistungsverzeichnis. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfanges bedürfen der Schriftform.
3. Leistungserbringung und Durchführung
Nobleclean die Gebäudereiniger verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen sach- und fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Wir setzen hierfür qualifiziertes, ordnungsgemäß angestelltes und versichertes Eigenpersonal ein.
Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern von Nobleclean die Gebäudereiniger den ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten und Flächen zu den vereinbarten Zeiten zu ermöglichen. Der Kunde stellt unentgeltlich Wasser, Strom sowie abschließbare Räumlichkeiten für die Aufbewahrung von Reinigungsmitteln und -geräten zur Verfügung.
Sollte die Leistungserbringung durch Umstände, die im Einflussbereich des Kunden liegen (z. B. fehlender Zugang, nicht funktionierende Schlüssel, Baustellenverzögerungen), verhindert oder erheblich erschwert werden, behält sich Nobleclean die Gebäudereiniger vor, den dadurch entstandenen Mehraufwand oder Ausfall gesondert in Rechnung zu stellen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise sind Fixpreise und verstehen sich für gewerbliche Kunden netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, für Privatkunden brutto inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Rechnungen von Nobleclean die Gebäudereiniger sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. monatliche Unterhaltsreinigung) erfolgt die Abrechnung monatlich im Nachhinein.
Bei Zahlungsverzug ist Nobleclean die Gebäudereiniger berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (für Unternehmer 9,2 % über dem Basiszinssatz, für Verbraucher 4 %) sowie Mahnspesen zu verrechnen. Zudem behält sich Nobleclean die Gebäudereiniger vor, die laufenden Dienstleistungen nach vorheriger schriftlicher Ankündigung bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
5. Gewährleistung und Mängelrüge
Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach deren Durchführung zu überprüfen. Mängel sind Nobleclean die Gebäudereiniger unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich (per E-Mail oder Post) und unter genauer Beschreibung der Beanstandung anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist Nobleclean die Gebäudereiniger zur kostenlosen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unmöglich, hat der Kunde das Recht auf angemessene Preisminderung.
6. Haftung und Schadensersatz
Nobleclean die Gebäudereiniger haftet für Schäden, die durch ihre Mitarbeiter bei der Ausführung der Dienstleistungen nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung (ausgenommen bei Personenschäden) ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach mit der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Nobleclean die Gebäudereiniger begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden oder indirekte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Schäden, die mutmaßlich durch die Reinigungstätigkeit verursacht wurden, sind Nobleclean die Gebäudereiniger unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich anzuzeigen, um eine ordnungsgemäße Schadensaufnahme und -regulierung durch die Versicherung zu ermöglichen.
7. Vertragsdauer und Kündigung
Bei einmaligen Aufträgen endet das Vertragsverhältnis mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung und der Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
Bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen (Dauerposten wie Unterhaltsreinigung oder Hausbetreuung) wird der Vertrag, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ordentliche Kündigung ist für beide Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich möglich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, wiederholtem Zahlungsverzug trotz Mahnung oder Einleitung eines Insolvenzverfahrens) bleibt hiervon unberührt.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf das gesamte Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und von Verweisungsnormen Anwendung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Unternehmer ist, das für den Sitz von Nobleclean die Gebäudereiniger sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
