Was eine Hausverwaltung von der Betreuung erwarten darf
Der Unterschied zwischen einer Hausbetreuung, die läuft, und einer, die ständig Aufmerksamkeit kostet, liegt selten an der Reinigungsleistung selbst. Er liegt daran, ob jemand erreichbar ist, ob Vertretung geregelt ist und ob nachvollziehbar bleibt, was wann gemacht wurde. Sie haben bei uns eine feste Ansprechperson, keine wechselnde Hotline. Fällt eine Reinigungskraft aus, stellen wir Ersatz aus dem eigenen Personalstand – das ist der praktische Grund, warum wir rund 80 Menschen fest anstellen und keine Aufträge an Subunternehmen weitergeben.
Welcher Turnus für welche Fläche
Nicht jede Fläche braucht denselben Rhythmus, und genau hier wird bei pauschalen Angeboten gespart. Griffzonen – Handläufe, Türklinken, Aufzugstableau – gehören in den wöchentlichen Durchgang, weil sie täglich berührt werden. Stiegen und Podeste richten sich nach Frequenz und Lage des Hauses. Kellergänge, Fahrradräume und Waschküche kommen in der Regel monatlich an die Reihe, Stiegenhausfenster und Lichtschächte quartalsweise. Was in Ihrem Objekt in welchem Takt fällt, halten wir im Leistungsverzeichnis fest, damit im Streitfall nachlesbar ist, was vereinbart war.
Der Müllraum entscheidet über die Beschwerdelage
Kaum ein Thema erzeugt in Wiener Wohnhäusern so verlässlich Beschwerden wie der Müllraum. Meist liegt es nicht an fehlender Reinigung, sondern an der Logistik: Tonnen werden zu spät bereitgestellt, nach der Entleerung nicht zurückgestellt, oder die Trennung funktioniert nicht, weil die Beschriftung fehlt. Wir übernehmen Bereitstellung und Rückstellung nach dem Abfuhrkalender der MA 48, reinigen den Raum im vereinbarten Takt und melden, wenn das Volumen dauerhaft nicht reicht – das ist eine Information, die Ihnen bei der nächsten Abstimmung mit den Eigentümern hilft.
Verkehrssicherung: was wir übernehmen und was nicht
Ein Teil der Verkehrssicherungspflichten lässt sich an ein Unternehmen übertragen, ein anderer nicht. Den Winterdienst nach den Vorgaben des § 93 StVO führen wir aus und dokumentieren jeden Einsatz mit Zeitstempel – diese Dokumentation ist im Haftungsfall der entscheidende Nachweis. Die Kontrolle des Baumbestands dagegen führen wir bewusst nicht selbst durch: Dafür beauftragen wir externe Baumgutachter, weil eine Verkehrssicherheitsprüfung an Bäumen fachlich etwas anderes ist als Grünflächenpflege. Die laufende Pflege der Flächen finden Sie unter Grünflächenbetreuung.
Unabhängig davon bleibt die Auswahl- und Überwachungspflicht bei Ihnen: Wer eine Pflicht überträgt, muss ein geeignetes Unternehmen wählen und stichprobenartig prüfen, ob es die Übertragung auch erfüllt. Unsere Dokumentation ist so aufgebaut, dass Sie diesen Nachweis führen können, ohne selbst vor Ort gewesen zu sein.
Wechsel des Dienstleisters ohne Lücke
Der häufigste Grund, einen Wechsel aufzuschieben, ist die Sorge vor der Übergangsphase. Wir beginnen deshalb mit einer Begehung, nehmen Schlüsselstand, Zählerstände und den Zustand der Flächen auf und starten zum vereinbarten Stichtag. Unsere eigene Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Monatsende, ohne Mindestlaufzeit – Sie binden sich nicht länger, als Sie zufrieden sind.
Ein unverbindliches Anbot für Ihr Objekt erhalten Sie binnen 24 Stunden über das Anfrageformular, telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr.