Mitarbeitende von Nobleclean bei der Qualitätskontrolle in einem Objekt
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Hygieneplan für Ordinationen in Wien nach ÖNORM H 6020 & D 2050

Hygieneplan für Ordinationen & Praxen in Wien nach ÖNORM H 6020 & D 2050

In medizinischen Einrichtungen wie Facharztordinationen, Gruppenpraxen, Ambulatorien und zahnärztlichen Praxen in Wien ist hygienische Sauberkeit kein optischer Aspekt, sondern gesetzliche Pflicht. Ein lückenloser Hygieneplan nach den Richtlinien der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), der ÖNORM H 6020 (Lüftungstechnik und Infektionsprävention in medizinischen Räumen) und der ÖNORM D 2050 schützt Patienten, Ordinationsteams und Praxisinhaber vor nosokomialen Infektionen und behördlichen Schließungen bei Audits der Landessanitätsdirektion (MA 15). Dieser Leitfaden liefert Wiener Ärzten die verbindlichen Standards für den 4-Farben-Code, die VAH-/ÖGHMP-gelistete Flächendesinfektion und die revisionssichere Chargendokumentation.

1. Rechtliche Grundlagen: Was die Ärztekammer und die MA 15 fordern

Die rechtlichen Vorgaben für die Ordinationshygiene in Wien sind im Wiener Krankenanstaltengesetz (Wr. KAG), im Ärztegesetz sowie in der Qualitäts-Sicherungsverordnung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK-QS-VO) geregelt. Bei angekündigten oder unangekündigten Hygieneüberprüfungen durch Sachverständige der Stadt Wien (Magistratsabteilung 15 – Gesundheitsdienst) muss der ärztliche Leiter einen schriftlichen, praxisspezifischen Hygieneplan vorlegen.

Werden Mängel bei der Flächendesinfektion, Kreuzkontaminationen durch unzureichende Farbcodierung oder unvollständige Desinfektionsmittel-Aufzeichnungen festgestellt, drohen behördliche Auflagen bis hin zur vorübergehenden Sperre von Behandlungs- oder OP-Räumen. Herkömmliche Reinigungsunternehmen ohne medizinisches Fachwissen übersehen häufig essenzielle Punkte:

  • Aerosolgefahr durch Sprühdesinfektion: Sprühen statt Wischen führt zu unvollständiger Oberflächenbenetzung und setzt lungengängige Wirkstoffe frei, die Personal und Patienten schädigen. Es gilt das strikte Gebot der scheuernden Wischdesinfektion.
  • Unzureichende Einwirkzeiten: Desinfektionsmittel entfalten ihre bakterizide, levurozide oder viruzide Wirkung erst nach exakt definierter Einwirkzeit (z. B. 1, 5 oder 15 Minuten). Vorzeitiges Trockenwischen hebt die Desinfektionswirkung auf.
  • Verschleppung von Keimen: Wenn derselbe Mopp oder dasselbe Tuch in mehreren Behandlungsräumen eingesetzt wird, werden nosokomiale Erreger (z. B. MRSA, Noroviren, Enterokokken) aktiv verbreitet.
  • Fehlende Chargendokumentation: Nicht dokumentierte Ansetzdaten von Desinfektionsmittellösungen machen die gesamte Hygiene bei einem Audit juristisch angreifbar.

2. Das Zonenmodell der Ordinationshygiene

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Nach ÖNORM H 6020 und den Hygienerichtlinien der Wiener Ärztekammer wird die Praxisfläche in risikobasierte Hygienezonen unterteilt. Jede Zone erfordert ein spezifisches Reinigungs- und Desinfektionsregime:

Zone 1: Allgemein- & Verwaltungsbereiche (Geringes Infektionsrisiko)

Hierzu zählen Empfang, Rezeption, Wartezimmer, Flure, Sozialräume und Büroarbeitsplätze des Personals. Das Ziel ist eine gründliche, staub- und allergenbindende Unterhaltsreinigung mit gezielter Touchpoint-Desinfektion (Kugelschreiber, Thekenoberflächen, Türgriffe, Stuhllehnen).

Zone 2: Untersuchungs- & Behandlungsräume (Mittleres Infektionsrisiko)

Räume für Routineuntersuchungen, Blutabnahmen und Verbandswechsel. Nach jedem Patientenkontakt bzw. im Rahmen der täglichen Grundhygiene müssen patientennahe Kontaktflächen (Untersuchungsliegen, Armauflagen, Tastaturen medizinischer Geräte, Arbeitsflächen) mit VAH-gelisteten Präparaten wischdesinfiziert werden. Fußböden werden täglich nass desinfizierend gewischt.

Zone 3: Eingriffs- & Sterilisationsräume (Hohes Infektionsrisiko)

Ambulante Operationsräume, Endoskopie-Einheiten, Wundbehandlungsräume und der Raum für Medizinprodukteaufbereitung (AEMP/Sterilisation). Hier greifen die strengsten Vorgaben der ÖNORM H 6020: Scheuerwischdesinfektion aller horizontalen und vertikalen Flächen, Bodenreinigung mit mikrobiziden Desinfektionslösungen im Wechseltuchverfahren, lückenlose Dokumentation vor und nach jedem Operationstag.

Zone 4: Sanitärbereiche (Besonderes Kontaminationsrisiko)

Getrennte Patienten- und Personal-WCs. Tägliche, desinfizierende Nassreinigung von Keramiken, Armaturen, Drückerplatten und Türklinken unter strikter Beachtung des Farbcodes zur Vermeidung fäkal-oraler Erregerübertragung.

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3. Der 4-Farben-Code: Kompromisslose Trennung aller Reinigungsutensilien

Um Keimverschleppungen zwischen den unterschiedlichen Risikobereichen einer Ordination physikalisch unmöglich zu machen, setzt Nobleclean die Gebäudereiniger Wien auf das standardisierte 4-Farben-Code-System. Reinigungstücher, Eimer und Moppbezüge sind strikt farblich getrennt und dürfen niemals bereichsübergreifend verwendet werden:

  • ■ ROT (Höchste Keimbelastung): Ausschließlich für Toilettenbecken, Urinale und Toilettensitze im Sanitärbereich. Nach jeder Benutzung wandert das Tuch in den geschlossenen Schmutzwäschesack.
  • ■ GELB (Sanitärumfeld): Waschbecken, Fliesenwände, Armaturen, Spiegel, Seifenspender und Ablagen in den Patienten- und Personal-WCs.
  • ■ BLAU (Allgemeines Mobiliar): Empfangstresen, Warteraumbestuhlung, Schreibtische, Regale, Telefonhörer und Beleuchtung in Verwaltungszonen.
  • ■ GRÜN (Medizinischer Bereich & Pflege): Untersuchungsliegen, Desinfektionsspender, Instrumententische, Laborablagen und Teeküchenflächen.

Zusätzlich gilt in medizinischen Behandlungsräumen das Ein-Tuch-Verfahren (Wechseltuchmethode): Für jede Behandlungsliege und jeden separaten Raum wird ein frisches, vorgetränktes Tuch entnommen. Ein Wiedereintauchen gebrauchter Tücher in Desinfektionslösung ist verboten.

4. VAH- und ÖGHMP-Zertifizierung & Chargendokumentation

In österreichischen Gesundheitseinrichtungen dürfen ausschließlich Flächendesinfektionsmittel eingesetzt werden, die in der aktuellen Liste der ÖGHMP (Österreichische Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin) oder des VAH (Verbund für Angewandte Hygiene) geführt werden. Die Wirksamkeit gegen das relevante Erregerspektrum (Bakterizidie, Levurozidie, Tuberkulozidie, begrenzte oder volle Viruzidie) muss gutachterlich belegt sein.

Revisionssicherer Hygieneordner für das Audit

Nobleclean die Gebäudereiniger führt für jede betreute Ordination ein digitales und physisches Hygienebuch vor Ort, das bei Begehungen der Ärztekammer oder MA 15 lückenlos Auskunft gibt:

  1. Sicherheitsdatenblätter & Produktinformationen: Sämtliche eingesetzten Desinfektions- und Reinigungschemikalien sind mit EG-Sicherheitsdatenblättern und Herstellerangaben hinterlegt.
  2. Chargennachweis & Haltbarkeit: Anbruchdatum, Chargennummer und Verfallsdatum der Konzentrate und gebrauchsfertigen Lösungen werden bei jedem Austausch protokolliert.
  3. Dosierprotokolle: Konzentrationen (z. B. 0,5 % oder 1,0 %) und exakte Wassermengen werden standardmäßig über kalibrierte automatische Dosieranlagen oder geeichte Messbecher vorbereitet.
  4. Schulungszertifikate: Jede eingesetzte Stammkraft verfügt über eine nachweisbare Hygieneschulung für medizinische Einrichtungen und wird mindestens einmal jährlich durch die Meisterbetriebsleitung nachgeschult.

5. Muster-Hygieneplan für Wiener Facharztpraxen (Tabelle nach ÖNORM)

Fläche / Objekt Verfahren / Methode Mittel & Farbcode Frequenz & Einwirkzeit
Untersuchungsliegen & Armlehnen Scheuernde Wischdesinfektion im Ein-Tuch-System; vollständige Benetzung ohne Nachtrocknen VAH/ÖGHMP-Präparat (alkoholfrei/aldehydfrei)
Code GRÜN
Täglich nach Ordinationsende (bzw. zwischen Patienten bei Kontamination); 5 Min. Einwirkzeit
Patientennahe Kontaktflächen (EKG, Ultraschall) Gezielte Wischdesinfektion empfindlicher Geräteoberflächen mit materialschonenden Tüchern Alkoholreduzierte Desinfektionstücher
Code GRÜN
Täglich; Herstellerangaben des Medizingeräts beachten (1–2 Min.)
Böden Behandlungsräume & Labor Nasswischdesinfektion im 2-Behälter-System oder mit vorkonditionierten Wechselmopps ÖGHMP-gelistetes Flächendesinfektionsmittel
Code GRÜN
Täglich abends; Moppbezug nach jedem Behandlungsraum wechseln
Wartezimmer & Rezeptionstresen Staubbindendes Wischen aller Oberflächen, Wischdesinfektion der Thekenkanten und Türdrücker Neutralreiniger + Touchpoint-Desinfektion
Code BLAU
Täglich vor Ordinationsbeginn oder nach Praxisschluss
Sanitäranlagen Patienten & Personal Hygienische 2-Stufen-Reinigung: Waschbecken/Armaturen desinfizieren, Toilettenbecken innen/außen reinigen Sanitärdesinfektionsmittel
Code ROT (WC) / GELB (Becken)
Mindestens 1x täglich (bei hoher Frequenz 2x täglich)
Eingriffsraum / Kleinchirurgie (OP) Vollflächige desinfizierende Scheuerwischung aller horizontalen Flächen, Wände bis 2 m und Böden High-Level-Flächendesinfektion (ÖGHMP/VAH)
Code GRÜN
Vor und nach jedem OP-Tag; lückenlose Eintragung ins OP-Reinigungsprotokoll
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Nobleclean die Gebäudereiniger betreut über 60 Ordinationen und medizinische Zentren in 1010, 1090 (AKH-Cluster), 1030 und ganz Wien mit hygienegeschultem Stammpersonal und lückenloser Audit-Garantie.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Ordinationsreinigung nach ÖNORM in Wien

Warum ist Sprühdesinfektion in Wiener Ordinationen verboten?

Die Sprühdesinfektion führt zur Vernebelung von Bioziden in der Raumluft. Dies birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für das medizinische Personal und Asthmatiker. Zudem garantiert Sprühen keine vollständige Benetzung der Oberfläche und besitzt keine scheuernde mechanische Reinigungswirkung. Gemäß den Hygienerichtlinien der ÖÄK und der ÖGHMP ist daher ausnahmslos die scheuernde Wischdesinfektion vorgeschrieben.

Was ist der Unterschied zwischen einer VAH- und einer ÖGHMP-Listung?

Die ÖGHMP (Österreich) und der VAH (Deutschland) sind unabhängige Fachkommissionen, die Desinfektionsmittel nach standardisierten Prüfmethoden auf ihre mikrobizide Wirksamkeit testen. In Österreich gilt die ÖGHMP-Expertisenliste als maßgeblicher Referenzstandard für Gerichte und Behörden (z. B. Landessanitätsdirektionen). Nobleclean die Gebäudereiniger setzt ausschließlich Produkte ein, die in der ÖGHMP- und/oder VAH-Liste mit geprüften Einwirkzeiten und Konzentrationen geführt sind.

Wie verhindert Nobleclean die Gebäudereiniger die Verschleppung von Keimen zwischen Behandlungsräumen?

Wir arbeiten nach dem strengen Wechseltuch-System: Für jede Behandlungsliege und jeden Raum wird ein frisches, gebrauchsfertig vorgetränktes Tuch aus der Dosierbox entnommen. Ein gebrauchtes Tuch wird niemals ein zweites Mal eingetaucht, sondern sofort in den Abwurfbehälter geworfen. Für Böden gilt derselbe Grundsatz: Pro Raum wird ein frischer Moppbezug verwendet.

Welche Nachweise werden für das Hygiene-Audit der Ärztekammer bereitgestellt?

Nobleclean die Gebäudereiniger stellt einen vollständigen Hygiene-Ordner bereit. Dieser enthält: Den objektbezogenen Hygieneplan nach ÖNORM H 6020/D 2050, Sicherheitsdatenblätter aller Mittel, Betriebsanweisungen nach Chemikaliengesetz, Chargen- und Haltbarkeitsprotokolle sowie Schulungszertifikate der eingesetzten Reinigungskräfte.

Werden die Reinigungszeiten an die Ordinationszeiten angepasst?

Ja. Die Reinigung erfolgt wahlweise morgens vor Öffnung der Praxis (z. B. zwischen 06:30 und 08:00 Uhr) oder abends im Anschluss an die letzten Patiententermine. Bei chirurgischen Praxen mit OP-Tagen kann die Vorreinigung und Schlussdesinfektion exakt auf den OP-Plan abgestimmt werden.

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