Von Daniel Serafinović, Meister der Gebäudereinigung · Aktualisiert: 25.09.2026 · Lesezeit: 9 Minuten
Warum schnelles Handeln bei Graffiti zählt
Graffiti sollte so rasch wie möglich entfernt werden, weil Sprühlack aus Pigment und Bindemittel besteht und das Bindemittel auf saugfähigen Fassaden wie Putz, Ziegel oder Naturstein mit der Zeit in das Porengefüge wandert. Solange die Farbe noch weitgehend an der Oberfläche liegt, genügen meist mildere Mittel und weniger Durchgänge.
Mit jeder Woche verändert sich die Ausgangslage: UV-Strahlung und Wärme lassen das Bindemittel weiter aushärten, Regen trägt gelöste Bestandteile tiefer in den Untergrund. Aus einer einfachen Reinigung wird dann oft eine Kombination aus Reinigung und Ausgleichsanstrich. Eine feste Stundengrenze gibt es dafür nicht, der Verlauf hängt von Farbtyp, Untergrund und Witterung ab.
Ein zweiter Grund für rasches Handeln ist die Signalwirkung: Stehengelassene Schmierereien ziehen nach unserer Erfahrung häufig weitere nach sich.
Die richtige Reihenfolge am Tag der Entdeckung
- Fotografieren: Übersicht und Detailaufnahmen mit Datum, am besten mit Maßstab oder einem bekannten Bauteil im Bild.
- Anzeige erstatten: bei der Polizei, damit der Schaden amtlich festgehalten ist.
- Hausverwaltung und Versicherung verständigen: vor der Reinigung, damit die Deckung geklärt werden kann.
- Denkmalstatus prüfen: Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, ist das Bundesdenkmalamt vor der Reinigung einzubinden.
- Fachbetrieb anfragen: Befund, Probefläche und Anbot, erst danach wird gereinigt.
Untergründe und passende Verfahren
Die entscheidende Frage lautet nicht, wie die Farbe weggeht, sondern was der Untergrund verträgt. Mineralischer Putz, Sichtmauerwerk aus Ziegel oder Klinker, Naturstein, Vollwärmeschutz, Metall und Glas unterscheiden sich in Saugfähigkeit, Härte und Empfindlichkeit gegenüber Lösemitteln, Säuren und Druck. Daraus ergibt sich für jedes Material ein eigenes Verfahren.
| Untergrund | Besonderheit | Geeignet | Zu vermeiden |
|---|---|---|---|
| Mineralischer Putz, Sichtbeton | saugfähig, Farbe dringt ein | Lösemittelgel mit Standzeit, Abnahme mit Heißwasser bei niedrigem Druck | Hochdruck, der die Oberfläche aufraut |
| Ziegel, Klinker | Oberfläche gebrannt und dichter, Fugen weicher und saugfähiger | Gel und Dampf, feines Wirbelstrahlverfahren mit niedrigem Druck | hartes Strahlen, das die Brennhaut abträgt |
| Naturstein (Kalkstein, Marmor, Sandstein, Granit) | je nach Gestein säureempfindlich oder stark saugend | Gesteinsbestimmung, dann pH-neutrale oder lösemittelbasierte Gele | Säuren auf Kalkstein und Marmor |
| Vollwärmeschutz (WDVS) | dünne Putzschicht über Dämmplatte | kalte oder dampfarme Verfahren, drucklose Abnahme, oft Überstrich | Hochdruck, lange Nässe |
| Metall (pulverbeschichtet, lackiert, eloxiert) | Beschichtung kann selbst angelöst werden | mildes, auf die Beschichtung abgestimmtes Mittel, weiche Pads | starke Lösemittel, Scheuermittel |
| Glas | glatt, nicht saugend, Beschichtungen und Dichtungen empfindlich | Lösemittel sparsam, Glasschaber nur nach Herstellerfreigabe | Klingen auf beschichtetem Glas, Lösemittel auf Dichtungen |
Mineralischer Putz und Sichtbeton
Beide sind saugfähig, die Farbe dringt in die Oberfläche ein. Wirksam ist ein Lösemittelgel mit längerer Standzeit, das das Bindemittel anquellen lässt, gefolgt von einer Abnahme mit Heißwasser bei niedrigem Druck. Hochdruck öffnet die Oberfläche und macht die Stelle zum Schmutzfänger. Bei stark saugendem Silikat- oder Kalkputz bleibt gelegentlich ein Schatten, der sich nur mit einem Ausgleichsanstrich bis zur nächsten Bauteilkante beheben lässt.
Sichtmauerwerk aus Ziegel und Klinker
Beim Ziegel ist die gebrannte Oberfläche dichter als der Kern, die Fugen sind der weiche Teil. Klinker ist dichter gebrannt und nimmt weniger Farbe auf, die Fugen bleiben aber die Schwachstelle. Zu hartes Strahlen trägt die Brennhaut ab, danach saugt der Stein mehr Wasser und wird anfälliger für Frostschäden. Diese Folgen zeigen sich oft erst Winter später. Fachgerecht sind feine Wirbelstrahlverfahren mit niedrigem Druck oder eine Kombination aus Gel und Dampf.
Naturstein
An Sockelzonen und Portalen trifft man in Wien häufig auf Kalkstein. Kalkhaltige Gesteine und Marmor reagieren empfindlich auf Säure, saure Reiniger ätzen matte Flecken, die sich nicht mehr wegreinigen lassen. Sandstein ist meist stark saugfähig, Granit deutlich robuster. Ohne vorherige Bestimmung des Gesteins sollte kein Mittel aufgetragen werden. Mehr zur Wirkung von Säuren und Laugen erklärt unser Ratgeber zur Reinigungschemie.
Vollwärmeschutz (WDVS)
Der heikelste Fall: Unter dem Oberputz liegen nur wenige Millimeter Armierungsschicht und darunter die Dämmplatte. Hochdruck kann diese Schicht beschädigen, eindringendes Wasser trocknet hinter dem Putz nur schwer aus. Geeignet sind kalte oder dampfarme Verfahren mit kurzer Standzeit und druckloser Abnahme. Nicht selten ist ein sauberer, farbgleicher Überstrich der fachlich bessere Weg.
Metall und Glas
Auf Portalen, Türen und Blechverkleidungen ist die Beschichtung das Problem: Ein Lösemittel, das den Sprühlack löst, kann auch Pulverbeschichtung oder Lack anlösen. Deshalb wird an verdeckter Stelle getestet und mit weichen Pads gearbeitet. Glas verträgt Lösemittel meist gut, Dichtungen, Silikonfugen und beschichtete Gläser dagegen nicht. Glasschaber und Klingen setzen wir nur ein, wenn der Glashersteller das für die jeweilige Scheibe zulässt.
Chemisch, mechanisch, Heißwasser: die Verfahren im Detail
Graffiti wird in der Praxis meist chemisch angelöst und anschließend mit Wasser abgenommen, mechanische Verfahren kommen ergänzend auf robusten Untergründen zum Einsatz. Entscheidend ist die Reihenfolge: zuerst das schonendste Mittel an einer Probefläche, nur bei Bedarf steigern. So bleibt die Oberfläche der Fassade erhalten.
Chemische Entfernung
Graffitientferner werden meist als Gel oder Paste aufgetragen, damit sie an senkrechten Flächen haften und ausreichend lange einwirken. Wie lange, bestimmen Farbtyp und Herstellerangabe. Sprühlacke auf Acryl- oder Kunstharzbasis liegen eher auf, Beizen, Tinten und Filzstiftfarben ziehen tief ein und sind der eigentliche Härtefall. Nach der Entfernung müssen Rückstände vollständig abgespült werden, sonst wirken sie im Putz weiter.
Mechanische Entfernung
Mechanische Verfahren tragen die Farbe gemeinsam mit einer dünnen Schicht der Oberfläche ab. Feine Wirbelstrahlverfahren mit niedrigem Druck sind auf Ziegel, Beton und robustem Naturstein einsetzbar. Auf Stuck, Gesimsen und Faschen sind sie heikel, weil ein zu grobes Verfahren Profilkanten schon in einem Durchgang abrundet.
Heißwasser und Niederdruck statt Hochdruck
Heißwasser löst angequollene Farbe und Gelreste besser als kaltes Wasser, ein niedriger Druck schont die Oberfläche. Hochdruck wirkt schnell, treibt auf porösen Untergründen aber Wasser und gelöste Farbpartikel tiefer hinein und raut die Oberfläche auf.
Schattenbildung (Ghosting)
Als Schatten oder Ghosting bezeichnet man den blassen Umriss, der nach der Reinigung sichtbar bleibt. Er entsteht, wenn Pigment in die Poren eingedrungen ist oder wenn die gereinigte Stelle heller wirkt als die verwitterte Umgebung. Spezielle Schattenentferner und wiederholte Heißwasserspülungen verringern ihn oft deutlich, eine vollständige Beseitigung lässt sich aber nicht zusagen. Dann ist ein flächiger Ausgleichsanstrich bis zur nächsten Bauteilkante die sauberste Lösung.
Warum Eigenversuche oft schiefgehen
- Hochdruck auf ungeeignetem Untergrund treibt Feuchtigkeit und Farbe tiefer in Putz oder Naturstein.
- Verdünner aus dem Baumarkt lösen die Farbe oft nur an und schwemmen sie in die Poren, das Ergebnis ist ein breiterer Schatten.
- Wer nur die Schmierstelle behandelt, hinterlässt einen hellen, frisch gewaschenen Fleck in einer verwitterten Fassade.
- Punktuelles Überstreichen erzeugt Farb- und Glanzunterschiede, manche Lacke schlagen zudem durch den neuen Anstrich durch.
- Ab dem ersten Obergeschoß kommt zur Chemie die Absturzgefahr hinzu.
Achtung: Waschwasser mit Farb- und Lösemittelresten gehört aufgefangen und fachgerecht entsorgt, nicht in den Straßenablauf. Beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Produkte.
Anti-Graffiti-Schutz: permanent, semipermanent oder Opferschicht
Ein Anti-Graffiti-Schutz ist eine Beschichtung, die verhindert, dass Farbe tief in die Fassade eindringt, und die Entfernung künftiger Graffiti erleichtert. Man unterscheidet temporäre Opferschichten, semipermanente und permanente Systeme. Welches passt, hängt von Untergrund, Häufigkeit der Schmierereien und dem gewünschten Erscheinungsbild ab.
| System | Funktionsweise | Nach einer Reinigung |
|---|---|---|
| Temporär (Opferschicht) | meist auf Wachs- oder Polysaccharidbasis, Farbe haftet auf der Schutzschicht | wird mit dem Graffiti abgenommen und muss neu aufgetragen werden |
| Semipermanent | Schutzschicht übersteht einzelne Reinigungen | nach einigen Reinigungen oder an behandelten Stellen erneuern |
| Permanent | dauerhafte Beschichtung, meist auf Polymerbasis, mit geringer Haftung für Farbe | übersteht mehrere Reinigungszyklen |
Auf Putz, Naturstein und Vollwärmeschutz muss der Schutz ausreichend wasserdampfdurchlässig sein, sonst kann sich Feuchtigkeit in der Wand stauen. Viele Beschichtungen verändern außerdem Glanz oder Farbton leicht. Deshalb wird jede Beschichtung zuerst an einer Musterfläche angelegt und nach den Angaben des Herstellers zu Untergrund und Diffusionsverhalten ausgewählt.
Praxis-Tipp: Schutz lohnt sich vor allem dort, wo wiederholt gesprüht wird, etwa an Sockelzonen, Garagentoren und gut erreichbaren Erdgeschoßflächen. Oft genügt es, nur diese Zone bis zur nächsten Bauteilkante zu beschichten.
Denkmalschutz und Schutzzone in Wien
An einem denkmalgeschützten Gebäude ist nach § 4 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz jede Veränderung verboten, die ohne Bewilligung des Bundesdenkmalamtes erfolgt. Als Veränderung gilt jede Maßnahme, die Substanz, überlieferte Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen kann. Das kann Reinigungsverfahren, Ausgleichsanstriche und Schutzbeschichtungen betreffen und sollte vorab geklärt werden.
Das Bundesdenkmalamt empfiehlt, möglichst früh Kontakt mit dem zuständigen Landeskonservatorat aufzunehmen, für Wien ist das das Landeskonservatorat für Wien. Der Antrag nach § 5 Denkmalschutzgesetz ist schriftlich einzubringen, laut Bundesdenkmalamt fallen dafür keine Gebühren an. Die Bewilligung ersetzt keine Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften, etwa aus dem Baurecht.
Ob ein Gebäude geschützt ist, zeigt das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes. Bei Gebäuden im Eigentum von Bund, Land, Gemeinde oder gesetzlich anerkannten Kirchen wird das öffentliche Interesse an der Erhaltung nach § 2 Denkmalschutzgesetz vermutet, auch wenn kein eigener Bescheid vorliegt.
Schutzzonen nach der Wiener Bauordnung
Unabhängig vom Denkmalschutz können Gebiete nach § 7 Bauordnung für Wien als Schutzzone ausgewiesen sein, weil ihr äußeres Erscheinungsbild erhaltungswürdig ist. Bei Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen kommt der Bewahrung der äußeren Gestaltung, einschließlich der Farbgebung, nach § 85 Abs. 5 Bauordnung für Wien besonderes Gewicht zu. Ein Ausgleichsanstrich in abweichendem Farbton sollte daher vorab mit der Hausverwaltung und gegebenenfalls der Behörde abgestimmt werden.
- Probefläche an verdeckter Stelle, mit dem schonendsten Mittel beginnend
- Fotodokumentation vor, während und nach der Arbeit
- schriftliche Freigabe durch Hausverwaltung und, bei Denkmalen, durch das Bundesdenkmalamt
- Stuck, Gesimse und Faschen nur mit Gel und Niederdruck behandeln
Wie sensible Objekte insgesamt zu behandeln sind, beschreiben wir ausführlich im Beitrag zur Sonderreinigung unter Denkmalschutz.
Anzeige und Versicherung
Graffiti auf fremdem Eigentum ist in Österreich Sachbeschädigung. Nach § 125 Strafgesetzbuch wird bestraft, wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht. Betrifft die Tat einen Gegenstand unter Denkmalschutz oder übersteigt der Schaden 5.000 Euro, liegt nach § 126 StGB schwere Sachbeschädigung vor.
Die Anzeige kann bei jeder Polizeiinspektion erstattet werden. Sie hält den Schaden fest und wird von Versicherungen häufig verlangt. Bewahren Sie Fotos, Anzeigebestätigung und die Rechnung der Reinigung gemeinsam auf.
Ob eine Gebäudeversicherung Graffiti-Schäden übernimmt, hängt von der jeweiligen Polizze ab. Vandalismus ist nicht in jedem Vertrag automatisch mitversichert, teils nur als Zusatzbaustein oder mit Selbstbehalt. Klären Sie die Deckung vor der Reinigung mit Ihrer Versicherung oder Hausverwaltung. Nobleclean dokumentiert den Zustand vor und nach der Arbeit mit Fotos, die Sie für die Schadensmeldung verwenden können.
Praxis-Tipp: Warten Sie mit der Reinigung, bis Polizei und Versicherung die Fotos erhalten haben. Eine Schmiererei, die schon entfernt ist, lässt sich später schwer belegen.
Ablauf mit Nobleclean
Eine fachgerechte Graffiti-Entfernung folgt einer festen Reihenfolge: Befund, Probefläche, Vorbereitung, Entfernung, Nachbehandlung und auf Wunsch Schutz. Diese Reihenfolge wirkt aufwendig, vermeidet aber genau die Folgeschäden, die aus einer Reinigung eine Fassadensanierung machen.
- Befund: Wir bestimmen Untergrund und Farbtyp, prüfen Denkmal- und Schutzzonenstatus und dokumentieren den Zustand mit Fotos.
- Probefläche: an verdeckter Stelle, mit dem schonendsten Mittel beginnend und nur bei Bedarf steigernd.
- Vorbereitung: Abdecken von Fenstern, Sockel und Bepflanzung, Auffangen des Waschwassers.
- Entfernung: Gel oder Paste mit definierter Einwirkzeit, danach Heißwasser bei niedrigem Druck oder Dampf, mechanische Verfahren nur auf robusten Untergründen.
- Nachbehandlung: Rückstände vollständig abspülen, trocknen lassen, Ergebnis mit Fotos dokumentieren.
- Schutz: auf Wunsch Anti-Graffiti-Beschichtung nach Musterfläche.
Ab dem ersten Obergeschoß bestimmen Hubsteiger oder Gerüst Aufwand und Dauer wesentlich mit. Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Verkehr beeinträchtigt, ist nach § 90 Straßenverkehrsordnung eine Bewilligung der Behörde nötig. Deren Vorlaufzeit gehört in die Terminplanung.
Alle eingesetzten Reinigungsmittel sind geprüft, ökologische Spezialprodukte sind gegen Aufpreis möglich. Das Reinigungszeitfenster vereinbaren wir individuell, etwa außerhalb der Geschäftszeiten. Grundlage jedes Anbots ist eine Kalkulation nach ÖNORM D 2050. Zur laufenden Pflege der Fassade informiert unsere Seite zur Fassadenreinigung in Wien, größere Anlassfälle behandeln wir im Rahmen der Sonderreinigung.
Häufige Fragen
Wie rasch sollte Graffiti an einer Fassade entfernt werden?
So rasch wie möglich, nachdem Fotos gemacht, Anzeige erstattet und die Versicherung informiert wurde. Frische Farbe ist noch nicht tief in den Untergrund eingedrungen und lässt sich meist mit milderen Mitteln entfernen. Eine feste Frist gibt es nicht, der Verlauf hängt von Farbtyp, Untergrund und Witterung ab.
Lassen sich Farbschatten restlos beseitigen?
Nicht immer. Schattenentferner und wiederholte Heißwasserspülungen verringern Schatten oft deutlich. Ist Pigment tief in stark saugenden Putz oder Stein eingedrungen, bleibt ein Rest sichtbar. Dann ist ein Ausgleichsanstrich bis zur nächsten Bauteilkante die sauberste Lösung.
Was kostet eine professionelle Graffiti-Entfernung?
Die Kosten hängen von Fläche, Untergrund, Farbtyp, Zugänglichkeit und einem allfälligen Denkmalschutz ab. Einen seriösen Preis nennen wir erst nach Befund und Probefläche in einem schriftlichen Anbot, das nach ÖNORM D 2050 kalkuliert ist.
Wie funktioniert ein Anti-Graffiti-Schutz?
Die Beschichtung verhindert, dass Farbe tief in die Fassade eindringt. Temporäre Opferschichten werden bei der nächsten Reinigung mit abgenommen und neu aufgetragen, permanente Beschichtungen überstehen mehrere Reinigungen. Auf Putz und Naturstein muss der Schutz ausreichend wasserdampfdurchlässig sein.
Brauche ich bei einem denkmalgeschützten Haus eine Bewilligung?
Jede Veränderung, die Substanz, Erscheinung oder künstlerische Wirkung eines Denkmals beeinflussen kann, braucht nach dem Denkmalschutzgesetz eine Bewilligung des Bundesdenkmalamtes. Das kann Reinigungsverfahren, Anstriche und Schutzbeschichtungen betreffen. Klären Sie das vorab mit dem Landeskonservatorat für Wien.
Übernimmt die Gebäudeversicherung Graffiti-Schäden?
Das hängt von der Polizze ab. Vandalismus ist nicht in jedem Vertrag automatisch mitversichert. Klären Sie die Deckung vor der Reinigung mit Ihrer Versicherung. Nobleclean liefert Fotos vom Zustand vor und nach der Arbeit für die Schadensmeldung.
Ist Graffiti in Österreich strafbar?
Ja. Graffiti auf fremdem Eigentum ist Sachbeschädigung nach § 125 StGB. An einem Gegenstand unter Denkmalschutz oder bei einem Schaden über 5.000 Euro liegt schwere Sachbeschädigung nach § 126 StGB vor.
Quellen
- Denkmalschutzgesetz (DMSG), §§ 2, 4 und 5, geltende Fassung (RIS)
- Bundesdenkmalamt: Veränderungen an Denkmalen
- Bundesdenkmalamt: Denkmalverzeichnis
- Bauordnung für Wien, §§ 7 und 85, geltende Fassung (RIS)
- Strafgesetzbuch (StGB), §§ 125 und 126, geltende Fassung (RIS)
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), § 90, geltende Fassung (RIS)