Vier Reinigungskräfte von Nobleclean in Arbeitskleidung

ESG-konforme Gebäudereinigung in Wien: Warum Nachhaltigkeit für Unternehmen zählt

Key Takeaways – Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Bedeutung von ESG in der modernen Büroreinigung
  • Was ESG-Berichtspflichten von Auftraggebern verlangen
  • Das S in ESG: warum Eigenpersonal ein messbarer Faktor ist

Die Bedeutung von ESG in der modernen Büroreinigung

Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) sind längst kein reiner Trend mehr, sondern ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensführung. Auch in der Gebäudereinigung in Wien spielt Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle. Unternehmen, die auf eine ESG-konforme Reinigung setzen, verbessern nicht nur ihre eigene Umweltbilanz, sondern profitieren auch von gesünderen Arbeitsplätzen für ihre Mitarbeiter. Als meistergeführter B2B-Partner für die Gebäudereinigung in Wien sorgen wir für verlässliche Sauberkeit in Ihrer Liegenschaft.

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Ökologische Mittel im laufenden Betrieb, ohne Leistungsverlust.

Ökologische Reinigungsmittel und Verfahren

Nobleclean die Gebäudereiniger setzt als konzessionierter Meisterbetrieb auf umweltfreundliche Reinigungsmittel und modernste Verfahren wie die chemiefreie Osmose-Glasreinigung. Durch den Einsatz von HEPA-H14 Filtern in unseren Saugern reduzieren wir zudem die Feinstaubbelastung in Ihren Büroräumen erheblich.

Soziale Verantwortung und faire Löhne

Das „S“ in ESG steht für Social. Wir bei Nobleclean die Gebäudereiniger garantieren rund 80 eigene Mitarbeiter und verzichten vollständig auf Subunternehmer-Ketten. Faire Entlohnung über dem Kollektivvertrag und kontinuierliche Weiterbildung (z.B. in Desinfektionsstandards) sorgen für ein motiviertes Team und konstante Qualität.

Was ESG-Berichtspflichten von Auftraggebern verlangen

Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD und den zugehörigen ESRS-Standards fragt nicht nur nach dem eigenen Betrieb, sondern nach der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Der Zeitplan der einzelnen Berichtswellen wurde auf europäischer Ebene mehrfach angepasst; maßgeblich ist die jeweils geltende österreichische Umsetzung. Unabhängig vom Stichtag bleibt die praktische Folge für Auftraggeber dieselbe: Eingekaufte Dienstleistungen werden Teil der eigenen Datenbasis. Gebäudereinigung ist dabei kein Randposten, sondern eine der wenigen Leistungen, die täglich, dauerhaft und mit fremdem Personal in den eigenen Räumen stattfindet.

Reinigung landet in zwei Kapiteln zugleich

In der Umweltdimension zählt die eingekaufte Reinigung zu den vorgelagerten Emissionen aus zugekauften Waren und Dienstleistungen – also zu jenem Teil der Bilanz, den viele Unternehmen zuletzt erfassen, weil er außerhalb der eigenen Zähler liegt. In der Sozialdimension geht es um Beschäftigte in der Wertschöpfungskette: um Menschen, die für ein Unternehmen arbeiten, ohne dort angestellt zu sein. Reinigungskräfte sind dafür der klassische Fall. Beide Kapitel verlangen keine Absichtserklärung, sondern Angaben, die sich aus Verträgen, Lohnverrechnung und Lieferscheinen ableiten lassen.

Welche Angaben Sie beim Dienstleister abfragen sollten

  • Beschäftigungsform: Wie viele der eingesetzten Personen sind direkt beim Auftragnehmer angestellt, wie viele kommen über Dritte?
  • Subunternehmerquote je Objekt, nicht als Durchschnitt über den ganzen Betrieb.
  • Entlohnung: Einstufung nach dem Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung samt Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.
  • Fluktuation und durchschnittliche Verweildauer der Reinigungskräfte im Objekt.
  • Eingesetzte Reinigungsmittel mit Sicherheitsdatenblatt, Dosiervorgabe und Jahresverbrauch je Objekt.
  • Gebindegrößen, Nachfüllsysteme und die daraus entstehende Abfallmenge.
  • Anfahrtswege und Verkehrsmittel der Teams.
  • Nachweisform: Wer dokumentiert wann, und wie lange sind die Protokolle abrufbar?

Diese Liste ist bewusst unspektakulär. Sie unterscheidet aber ein Angebot, das ESG-Aussagen belegen kann, von einem, das sie nur behauptet. Wer die Zahlen nicht binnen weniger Tage liefern kann, hat sie nicht erhoben.

Das S in ESG: warum Eigenpersonal ein messbarer Faktor ist

Subunternehmerketten sind in der Reinigungsbranche verbreitet, weil sich Preisdruck darin weitergeben lässt. Für die Berichterstattung sind sie ein Problem: Jede Stufe verlängert den Weg zwischen der Bestellung und der Person, die tatsächlich reinigt, und mit jeder Stufe sinkt die Chance, Lohn, Arbeitszeit und Schulungsstand zu belegen. Ein Dienstleister mit ausschließlich eigenem Personal verkürzt die Kette auf eine einzige Stufe. Wir arbeiten mit rund 80 festangestellten Mitarbeitern, ohne Subunternehmer und mit vollem Kollektivvertragslohn – nicht als Zusatzleistung, sondern weil sich sonst weder Qualität noch Nachweis führen lässt.

Die Kalkulation ist der ehrlichste Sozialnachweis

Rechnen Sie ein Angebot einmal zurück. Die ÖNORM D 2050 legt maximale Flächenleistungen je Stunde fest – wie viele Quadratmeter eine Fachkraft unter definierten Bedingungen höchstens schafft. Die Objektfläche geteilt durch diesen Wert ergibt die Mindestzeit. Diese Zeit multipliziert mit einem realistischen Verrechnungssatz – bei uns 32,50 bis 34,50 Euro netto pro Stunde – ergibt die Untergrenze. Liegt ein Angebot deutlich darunter, ist das kein Verhandlungserfolg: Dann wurde entweder die Zeit gekürzt, die anschließend niemand mehr kontrolliert, oder der Lohn, den Sie später im Sozialteil Ihres Berichts erklären müssen. Wie ein Vertrag diese Werte sauber abbildet, zeigt unser Leitfaden zur ÖNORM D 2050 im Reinigungsvertrag.

Das E in ESG: Chemie, Dosierung und Wege

Produktauswahl: kurze Liste statt langer

Für die Umweltdimension zählt weniger das Etikett als der Verbrauch. Anerkannte Kennzeichen wie das EU Ecolabel, das Österreichische Umweltzeichen oder der Nordic Swan schränken Inhaltsstoffe, Verpackung und Toxizität ein und lassen sich in einer Ausschreibung als Mindestkriterium festschreiben. Sinnvoller als eine lange Produktliste ist eine kurze: Ein saurer Sanitärreiniger, ein neutraler Unterhaltsreiniger und ein alkalischer Grundreiniger decken den überwiegenden Teil der täglichen Arbeit ab. Jedes zusätzliche Mittel erhöht Lagerbestand, Schulungsaufwand und Verwechslungsrisiko.

Dosierung und Gebinde

Der größte Hebel liegt nicht im Produkt, sondern in der Menge. Konzentrate mit Dosieranlage oder vordosierten Portionen verbrauchen einen Bruchteil dessen, was frei dosierte Gebrauchslösungen kosten – und sie verhindern die Überdosierung, die Beläge erzeugt und damit den nächsten Reinigungsgang verlängert. Großgebinde mit Nachfüllsystem reduzieren zugleich den Verpackungsabfall, der sonst objektweise anfällt. Für die Berichterstattung ergibt das eine Kennzahl, die man tatsächlich nennen kann: Liter Konzentrat je Quadratmeter und Jahr.

Geräte, Wasser und Wege

Bei Saugeräten entscheidet die Filterklasse darüber, ob Feinstaub im Gerät bleibt oder wieder in den Raum gelangt; wir arbeiten mit HEPA-H14-Filtern. Bei der Glasreinigung ersetzt entmineralisiertes Wasser aus einer Osmoseanlage die Chemie vollständig, weil es rückstandsfrei abtrocknet. Und ein Faktor, der in Wien häufig übersehen wird: die Anfahrt. Kurze Wege im Stadtgebiet und Teams, die fix einem Objekt zugeordnet sind, erzeugen weniger Fahrleistung als Springermodelle, die Personal quer durch die Stadt verschieben. Unsere Haltung dazu ist auf der Seite Umweltschutz und Nachhaltigkeit beschrieben.

Das G in ESG: was in den Vertrag gehört

Governance ist der Teil, der sich am leichtesten prüfen lässt, weil er auf Papier steht. Ein Reinigungsvertrag, der ESG-Aussagen tragen soll, benennt das Leistungsverzeichnis je Raumgruppe mit Frequenz, die kalkulierte Zeit je Einsatz, die eingesetzten Mittel, die Form der Qualitätskontrolle samt Protokoll, die Vertretungsregelung bei Ausfall und die Kündigungsfrist. Bei uns beträgt sie einen Monat zum Monatsende, ohne Mindestlaufzeit. Das ist kein Detail: Eine kurze Kündigungsfrist ist der wirksamste Qualitätsmechanismus, weil die Leistung dadurch laufend unter Beweis steht. Ergänzend deckt eine Betriebshaftpflicht bis 5 Mio. Euro Personen-, Sach- und Schlüsselschäden ab.

Für öffentliche und öffentlichkeitsnahe Auftraggeber

Wer nach dem Bundesvergabegesetz beschafft, findet für Reinigungsdienstleistungen bereits ausformulierte Nachhaltigkeitskriterien im naBe-Aktionsplan des Bundes. Sie eignen sich auch für private Ausschreibungen als Vorlage, weil sie Umwelt- und Sozialanforderungen in prüfbare Kriterien übersetzen statt in Absichtserklärungen. Wie wir Qualität im laufenden Betrieb sichern und dokumentieren, ist in unserem Beitrag zur Qualitätssicherung in der Reinigung beschrieben.

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❓ Häufige Fragen zum Thema

Was verlangt die CSRD von Auftraggebern in Bezug auf Reinigungsdienstleistungen?
Die Berichterstattung nach CSRD und ESRS erstreckt sich auf die Wertschöpfungskette. Eingekaufte Reinigung fällt damit in zwei Kapitel: in die vorgelagerten Emissionen aus zugekauften Waren und Dienstleistungen und in die Angaben zu Beschäftigten in der Wertschöpfungskette. Der Berichtszeitplan wurde europäisch mehrfach angepasst, maßgeblich ist die geltende österreichische Umsetzung. Die praktische Anforderung bleibt gleich: belastbare Daten vom Dienstleister statt allgemeiner Zusagen.
Wie weist man Reinigungsleistung in einer Nachhaltigkeitsberichterstattung aus?
Über Zahlen, die aus dem Vertrag ableitbar sind: Anzahl der eingesetzten Personen und ihr Anstellungsverhältnis, Subunternehmerquote je Objekt, kollektivvertragliche Einstufung, Jahresverbrauch an Konzentrat je Quadratmeter, Gebinde- und Abfallmengen sowie die Protokolle der Qualitätskontrolle. Fordern Sie diese Angaben objektbezogen an, nicht als Betriebsdurchschnitt, und legen Sie die Nachweisform schon in der Ausschreibung fest.
Warum ist Eigenpersonal ein ESG-Faktor?
Jede Stufe einer Subunternehmerkette verlängert den Weg zwischen Auftrag und ausführender Person und macht Lohn, Arbeitszeit und Schulungsstand schwerer belegbar. Bei ausschließlich eigenem, kollektivvertraglich entlohntem Personal reduziert sich die Kette auf eine Stufe. Angaben zur Sozialdimension lassen sich dann direkt aus der Lohnverrechnung des Dienstleisters belegen statt über Selbstauskünfte Dritter.

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