Nobleclean Reinigungsfirma Wien
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Endreinigung bei Wohnungsübergabe: Was Vermieter prüfen

Key Takeaways – Das Wichtigste auf einen Blick

  • Einleitung: Der kritische Moment der Wohnungsübergabe
  • Rechtlicher Rahmen: Was bedeutet „besenrein“ nach österreichischem Recht?
  • Normale Abnutzung vs. Reinigungsmangel: Wo verläuft die Grenze?

Endreinigung bei Wohnungsübergabe: Was Vermieter prüfen

Endreinigung vor Wohnungsübergabe: Worauf Vermieter achten

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1. Einleitung: Der kritische Moment der Wohnungsübergabe

Ein Umzug markiert einen aufregenden Neuanfang, ist jedoch gleichzeitig mit erheblichem organisatorischem und emotionalem Stress verbunden. Wenn die letzte Kiste gepackt und der Transporter beladen ist, steht der für Mieter und Vermieter wohl spannendste Termin an: die offizielle Wohnungsübergabe. Bei diesem Treffen entscheidet sich, ob der ausziehende Mieter seine hinterlegte Kaution (die in Wien oft mehrere tausend Euro umfassen kann) in voller Höhe zurückerhält oder ob der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung Teile davon für anstehende Reinigungen oder Reparaturen einbehält.

Vermieter, Genossenschaften (wie Wiener Wohnen oder GESIBA) und professionelle Hausverwaltungen prüfen ausziehende Wohnungen heute strenger denn je. Sie nutzen standardisierte, detaillierte Übergabeprotokolle, bei denen Mängel in Sachen Sauberkeit akribisch festgehalten werden. Als etablierter Meisterbetrieb für die Endreinigung Wien wissen wir bei Nobleclean die Gebäudereiniger genau, worauf es ankommt, um diesen Termin völlig entspannt zu meistern. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über den rechtlichen Rahmen bei Wohnungsrückgaben in Österreich, welche Bereiche Vermieter am genausten prüfen und wie Sie mit unserer 100%igen Übergabegarantie auf Nummer sicher gehen.


2. Rechtlicher Rahmen: Was bedeutet „besenrein“ nach österreichischem Recht?

Ein häufiger und nervenaufreibender Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern bei Vertragsende ist der genaue Zustand der Sauberkeit bei der Rückgabe. Im Mietvertrag findet sich standardmäßig die Klausel, dass die Wohnung „besenrein“, „ordnungsgemäß gereinigt“ oder „im gepflegten Zustand“ zurückzugeben ist. Doch was bedeuten diese Klauseln im Detail nach der österreichischen Rechtsprechung und den Vorgaben des Mietrechtsgesetzes (MRG)?

  • Der Begriff „besenrein“ im österreichischen Mietrecht: Entgegen der landläufigen und oft missverstandenen Meinung bedeutet „besenrein“ keineswegs, dass man lediglich einmal kurz mit dem Besen durch die verlassenen Räume fegen muss. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) in Österreich erfordert der Begriff „besenrein“, dass die Wohnung von grobem Schmutz befreit ist: Hartböden (wie Parkett, Laminat oder Fliesen) müssen sorgfältig gefegt und bei sichtbaren Flecken feucht gewischt werden. Teppichböden müssen gründlich abgesaugt, Spinnweben an Decken und Ecken entfernt und Fensterbänke feucht abgewischt werden. Ein ganz wesentlicher Punkt ist zudem die vollständige Räumung: Alle persönlichen Gegenstände, Müllreste, Einbauten des Mieters (sofern nicht anders vereinbart) sowie Gerümpel im Kellerabteil oder auf dem Dachboden müssen restlos entfernt sein.
  • Der Begriff „ordnungsgemäß gereinigt“: Findet sich im Mietvertrag diese strengere Formulierung oder handelte es sich bei Bezug um ein nachweislich saniertes oder professionell tiefengereinigtes Objekt, kann der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung eine gründlichere Reinigung verlangen. Dies bedeutet, dass die Wohnung in einem Zustand übergeben werden muss, der eine sofortige, hygienische Weitervermietung ohne vorherige aufwendige Reinigungsarbeiten ermöglicht. Das schließt eine gründliche Entkalkung aller Sanitäranlagen (Fliesen, Armaturen, Duschkabinen) sowie die rückstandsfreie Entfettung aller Küchengeräte (Backrohr, Kochfeld, Dunstabzugshaube) ein.
  • Sonderfall: Die berüchtigte „Ausmalpflicht“ (Streichen der Wände): Hier hat der OGH in richtungsweisenden Urteilen Klarheit geschaffen. Vorformulierte Klauseln in Standardmietverträgen, die den Mieter pauschal verpflichten, die Wohnung beim Auszug frisch ausgemalt (und womöglich in reinem Weiß) zurückzugeben, sind in Österreich in der Regel unwirksam. Der Mieter muss die Wohnung grundsätzlich nur dann ausmalen, wenn er die Wände in ungewöhnlichen, grellen Farben (z. B. Schwarz, Dunkelblau, Knallrot) gestrichen hat oder wenn die Abnutzung der Wände das gewöhnliche Maß bei weitem übersteigt (z. B. durch extreme Verschmutzungen, großflächige Flecken oder Nikotinablagerungen). Liegt eine normale, altersbedingte Abnutzung der Wandfarbe vor, ist das Ausmalen gesetzliche Sache des Vermieters.

3. Normale Abnutzung vs. Reinigungsmangel: Wo verläuft die Grenze?

Gemäß § 1109 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) hat der Mieter die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzustellen, in dem er sie übernommen hat. Dabei ist die gewöhnliche Abnutzung, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entsteht, durch den Mietzins bereits abgegolten.

Hier gilt es scharf zu unterscheiden:

  • Gewöhnliche Abnutzung (kein Abzug von der Kaution zulässig):
  • Leichte Laufspuren auf dem Parkett- oder Teppichboden.
  • Schatten an den Wänden, wo Bilder oder Regale hingen (sofern die Wände nicht in unüblichen Farben gestrichen wurden).
  • Leichte, altersbedingte Verfärbungen von Fliesenfugen.
  • Mangelnde Reinigung / Beschädigung (Abzug zulässig):
  • Starke Kalkablagerungen in Dusche, Badewanne oder WC, die durch mangelnde Pflege über Jahre entstanden sind.
  • Fettverkrustungen im Backrohr, auf dem Kochfeld oder in der Dunstabzugshaube.
  • Verschmutzte Fensterflächen, auf denen sich Ruß oder Klebereste von Sonnenschutzfolien befinden.
  • Unangenehme Gerüche oder Nikotinablagerungen an Wänden und Türen durch starkes Rauchen.

4. Die 4 kritischsten Bereiche bei der Vermieter-Prüfung

Gründliche Endreinigung vor der Wohnungsübergabe mit Übergabegarantie in Wien

Erfahrungsgemäß konzentrieren sich Vermieter und Hausverwaltungen bei der Übergabe auf vier neuralgische Punkte. Sind diese makellos sauber, verläuft die Übergabe meist reibungslos:

  1. Die Küche (Der Härtetest): Dies ist der am strengsten geprüfte Bereich. Fettfilme auf Oberschränken, verkrustete Backrohre, fettige Filter in der Dunstabzugshaube oder Schimmelreste in den Dichtungen des Kühlschranks führen fast immer zu Beanstandungen.
  2. Das Badezimmer (Kalk & Hygiene): Vermieter prüfen genau, ob Armaturen glänzen oder stumpf von Kalkschichten sind. Auch der Zustand der Fliesenfugen (Schimmelbildung in Silikonfugen durch mangelndes Lüften) und die Tiefenreinheit des WCs stehen im Fokus.
  3. Die Fenster & Rahmen: Ein streifenfreier Durchblick ist Pflicht. Vor allem die inneren Rahmenfalzen, in denen sich über die Jahre Ruß und tote Insekten sammeln, werden gerne stichprobenartig kontrolliert. Als professionelle Reinigungsfirma Wien wissen wir, dass hier oft geschlampt wird.
  4. Böden & Fußleisten: Staub auf den Oberkanten der Fußleisten oder Schlieren auf dunklen Fliesen fallen sofort ins Auge, wenn die Wohnung ansonsten komplett leer geräumt ist.

5. Die detaillierte Raum-für-Raum Übergabe-Checkliste

Nutzen Sie die folgende Checkliste, um Ihre Wohnung systematisch auf den Übergabetermin vorzubereiten:

Raum / Bereich Zu erledigende Arbeiten Worauf Vermieter besonders achten
Küche – Backrohr & Backbleche chemisch entfetten und reinigen
– Kühlschrank abtauen, innen/außen auswischen und desinfizieren
– Dunstabzugshaube entfetten (Filter reinigen oder tauschen)
– Alle Küchenschränke innen/außen feucht auswischen
– Fettfilme auf den Schrankoberseiten
– Eingebrannte Reste auf dem Ceranfeld
– Gerüche im Kühlschrank
Badezimmer & WC – Fliesen, Fugen und Duschwände entkalken
– Waschbecken, Badewanne und Armaturen auf Hochglanz polieren
– WC innen und außen desinfizieren und Urinstein entfernen
– Siphons reinigen und von Haaren befreien
– Hartnäckige Kalkränder an den Armaturenausläufen
– Gelbe Ränder unter dem Spülrand des WCs
– Schimmelspuren in den Silikonfugen
Fenster & Türen – Glasflächen streifenfrei von innen und außen putzen
– Fensterrahmen, Flügel und Fensterbänke feucht abwischen
– Türen, Türzargen und Türklinken gründlich reinigen
– Staub auf den Türblättern
– Ruß und Schmutz in den Rahmenfalzen im geöffneten Zustand im Rahmen einer Fensterreinigung Wien
Wände & Böden – Spinnweben an Decken und Ecken entfernen
– Fußleisten feucht abwischen
– Teppichböden gründlich saugen
– Hartböden feucht wischen
– Staub auf den Lichtschaltern und Steckdosen
– Schlieren auf Parkett- oder Laminatböden durch falsches Wischen
Sonstiges – Müll komplett entsorgen
– Kellerabteil besenrein räumen
– Balkon, Terrasse oder Loggia kehren
– Zurückgelassene Gegenstände im Keller oder Dachboden

6. Die Kaution sichern: Das Nobleclean die Gebäudereiniger-Konzept mit 100% Übergabegarantie

Ein Umzug erfordert ohnehin Ihre volle Aufmerksamkeit. Die zeitaufwendige Tiefenreinigung der alten Wohnung an den Tagen vor dem Übergabetermin bringt viele Mieter an ihre Belastungsgrenze. Wer hier in Eile putzt, übersieht schnell kritische Details, was letztendlich teuer werden kann, wenn der Vermieter eine Nachreinigung durch eine eigene Firma veranlasst.

Die Beauftragung von Nobleclean die Gebäudereiniger nimmt Ihnen dieses finanzielle und organisatorische Risiko vollständig ab. Unser Service für die Endreinigung zeichnet sich durch eine 100%ige Übergabegarantie aus:

  • Der Ablauf: Wir reinigen Ihre Wohnung zum Wunschtermin bis in den letzten Winkel exakt nach den Sauberkeitskriterien Wiener Hausverwaltungen.
  • Die Garantie: Sollte der Vermieter bei der offiziellen Übergabe dennoch einen Punkt bezüglich der Sauberkeit bemängeln, genügt eine kurze Nachricht an uns.
  • Die Nachbesserung: Wir kommen umgehend und für Sie völlig kostenfrei zur Nachreinigung des beanstandeten Bereichs vorbei.
  • Ihr Vorteil: Sie haben die absolute Sicherheit, dass Sie Ihre Kaution in voller Höhe zurückerhalten, ohne selbst einen Finger zu rühren.

7. Häufige Versäumnisse, die teuer werden können

Neben der reinen Reinigung gibt es einige Kleinigkeiten, die bei Wohnungsübergaben in Wien regelmäßig übersehen werden und zu Kautionsabzügen führen:

  • Dübellöcher in den Wänden: Mieter müssen Wände in der Regel in einem Zustand zurückgeben, der dem Vermieter die Renovierung erleichtert. Das fachgerechte Entfernen von Dübeln und das Verschließen der Löcher mit Spachtelmasse ist oft Pflicht. Tipp: Nobleclean die Gebäudereiniger bietet das Verschließen von Dübellöchern als praktisches Zusatzmodul an.
  • Verkalkte Duschköpfe & verstopfte Siphons: Ein verstopfter oder stark verkalkter Duschkopf wird von Hausverwaltungen oft als Beschädigung gewertet und auf Ihre Kosten ausgetauscht. Auch verstopfte Abflüsse und Siphons im Bad oder in der Küche, in denen sich Haare und Fett angesammelt haben, müssen vor Übergabe gereinigt sein.
  • Gerüche & Nikotinablagerungen: Starke Geruchsbelästigungen (z. B. durch intensiven Tabakrauch oder Haustiere) setzen sich in Wänden, Türen und Ritzen fest. Hier verlangen Hausverwaltungen oft eine professionelle Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisierung.
  • Schäden durch Haustiere: Kratzspuren an Türen oder Türrahmen beziehungsweise hartnäckige Urinflecken auf Parkett- oder Teppichböden durch Haustiere gelten keineswegs als normale Abnutzung. Hier hilft oft nur eine professionelle Fleckenbehandlung, eine Ozonreinigung oder eine Reparatur durch einen Fachbetrieb, um Kautionsabzüge zu vermeiden.

8. FAQ: Häufige Fragen zur Endreinigung in Wien

1. Muss die Wohnung bei der Endreinigung leer sein?

Ja, das ist dringend ratsam. Damit das Reinigungsteam alle Böden, Fußleisten, Ecken und Schrankinnenseiten lückenlos und effizient säubern kann, sollte die Wohnung komplett geräumt sein (abgesehen von Einbaumöbeln, die in der Wohnung verbleiben). Sind noch Möbel oder Kisten in den Räumen, reinigen wir natürlich um diese herum, können jedoch für die verstellten Flächen keine Übergabegarantie übernehmen.

2. Wie viel Zeit nimmt eine professionelle Endreinigung in Anspruch?

Das hängt stark von der Größe und dem Verschmutzungsgrad ab. Für eine durchschnittliche 3-Zimmer-Wohnung (ca. 70–80 m²) benötigt ein eingespieltes 3-Personen-Team in der Regel zwischen 5 und 7 Stunden. Wir planen die Einsätze stets so, dass die Reinigung an einem einzigen Tag vollständig abgeschlossen wird.

3. Was passiert, wenn der Vermieter Mängel feststellt, die keine Sauberkeitsmängel sind?

Unsere 100%ige Übergabegarantie bezieht sich ausschließlich auf alle vereinbarten Reinigungsleistungen laut Leistungsverzeichnis. Bauliche Mängel (z. B. tiefe Kratzer im Parkett, gesprungene Fliesen oder defekte Elektrogeräte) fallen nicht unter die Reinigungspflicht und müssen vom Mieter beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung separat geregelt werden.

4. Sind die Fensterreinigungen bei der Endreinigung von Nobleclean die Gebäudereiniger inklusive?

Ja, absolut. Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern, bei denen die Fensterreinigung extra kalkuliert werden muss, ist die komplette streifenfreie Reinigung aller Glasscheiben inklusive Innen- und Außenrahmen bei unserem Endreinigungsservice standardmäßig im Fixpreis enthalten.

5. Wie kurzfristig sollte ich die Endreinigung buchen?

Da Umzugstermine meist zum Monatswechsel stattfinden, sind diese Tage besonders stark nachgefragt. Wir empfehlen eine Vorlaufzeit von 2 bis 3 Wochen. Sollte es einmal sehr schnell gehen müssen, bemühen wir uns stets, eine Express-Reinigung innerhalb von 24 bis 48 Stunden zu realisieren.


9. Fazit & Kontakt für Ihren stressfreien Umzug

Die Wohnungsübergabe muss kein Grund zur Sorge sein. Mit einer systematischen Vorbereitung, der Einhaltung klarer Checklisten und der Unterstützung durch einen professionellen Partner sichern Sie sich Ihre Kaution ohne Stress und Ärger. Verlassen Sie sich bei Ihrer Endreinigung in Wien auf die Meisterqualität und die 100%ige Übergabegarantie von Nobleclean die Gebäudereiniger.

Planen Sie Ihren Umzug und möchten die Endreinigung Ihrer Wohnung in Wien in professionelle Hände legen? Kontaktieren Sie Nobleclean die Gebäudereiniger noch heute für eine kostenlose Beratung und ein unverbindliches Fixpreis-Anbot.

💡 Profi-Tipp

100% Sorgenfrei-Garantie beim Auszug: Konzentrieren Sie sich ganz auf Ihr neues Zuhause. Überlassen Sie uns den mühsamen Endputz und buchen Sie jetzt direkt Ihre professionelle Endreinigung mit Übergabegarantie.

  • Telefon: +43 1 9076287
  • E-Mail: office@nobleclean.at
  • Zentrale: Nobleclean die Gebäudereiniger Reinigungsbetrieb GmbH, Wien

Nobleclean die Gebäudereiniger – Wir reinigen, Sie übergeben entspannt!

Über die Redaktion

Verfasst von den Reinigungsexperten der Nobleclean die Gebäudereiniger. Seit 20 Jahren Ihr zertifizierter Partner (ISO 9001) in Wien.

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Tipp: Informieren Sie sich auch über unsere professionelle Baureinigung in Wien für maximale Sauberkeit und Werterhalt.

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