Wechsel zu einer neuen Reinigungsfirma

Reinigungsfirma Wien wechseln: So kündigen Sie richtig & finden einen besseren Anbieter

Key Takeaways – Das Wichtigste auf einen Blick

  • Anbieterwechsel in Wien: Der Weg zu einer besseren Reinigungsqualität
  • Ihr Fixpreis-Angebot in 24 Stunden

Anbieterwechsel in Wien: Der Weg zu einer besseren Reinigungsqualität

Sie sind unzufrieden mit Ihrer aktuellen Reinigungsfirma in Wien? Ständige Qualitätsmängel, wechselndes Personal oder schlechte Erreichbarkeit sind gute Gründe für einen Wechsel. Doch ein Anbieterwechsel will gut geplant sein, um keine rechtlichen Fehler zu machen und einen nahtlosen Übergang zu garantieren. Dieser Guide führt Sie durch den Prozess.

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Ein sauberer Übergang spart dem Objekt Reibungsverluste.

Anzeichen, dass es Zeit für einen Wechsel ist

  • Sinkende Qualität: Trotz Beschwerden ändert sich nichts dauerhaft.
  • Mangelnde Kommunikation: Ihr Ansprechpartner reagiert erst nach Tagen oder gar nicht.
  • Hohe Personalfluktuation: Jede Woche kommt jemand Neues, der neu eingearbeitet werden muss.
  • Undurchsichtige Abrechnung: Preiserhöhungen ohne Mehrleistung oder unklare Positionen auf der Rechnung.

Rechtliche Grundlagen der Kündigung

In Österreich fallen Reinigungsverträge unter das ABGB. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf folgende Punkte:

  • Ordentliche Kündigungsfrist: Meist 1 bis 3 Monate zum Monatsende oder Quartalsende.
  • Vertragslaufzeit: Gibt es eine Mindestlaufzeit oder automatische Verlängerung?
  • Außerordentliche Kündigung: Bei schwerwiegenden Mängeln (nach schriftlicher Abmahnung mit Fristsetzung) ist eine sofortige Kündigung möglich.

Schritt-für-Schritt zum neuen Dienstleister

  1. Bestandsaufnahme: Was genau soll verbessert werden? Erstellen Sie ein neues Leistungsverzeichnis.
  2. Marktsondierung: Holen Sie mindestens 3 Angebote von Wiener Meisterbetrieben ein.
  3. Begehung: Ein seriöser Anbieter wie Nobleclean die Gebäudereiniger wird das Objekt immer persönlich besichtigen wollen, bevor er einen Preis nennt.
  4. Referenzcheck: Lassen Sie sich Referenzen von ähnlichen Objekten in Wien geben.
  5. Kündigung schreiben: Per Einschreiben an den alten Anbieter, um die Frist zu wahren.

Der Übergabeprozess

Vermeiden Sie ein Vakuum! Der neue Anbieter sollte idealerweise 1-2 Wochen vor Vertragsende feststehen. Denken Sie an:

  • Schlüsselübergabe: Protokollieren Sie die Rückgabe aller Schlüssel und Transponder.
  • Alarmcodes: Ändern Sie die Codes für das Reinigungspersonal beim Wechsel.
  • Einarbeitung: Zeigen Sie dem neuen Team Besonderheiten (z.B. empfindliche Böden, spezielle Schließzeiten).

Warum Nobleclean die Gebäudereiniger Ihr idealer Partner ist

Wir haben uns auf die Übernahme unzufriedener Kunden spezialisiert. Mit festen Ansprechpartnern, digitaler Qualitätskontrolle und fairen Verträgen ohne Knebelklauseln sorgen wir für dauerhafte Zufriedenheit in Wiener Büros und Betrieben.

Mängelrüge und Nachfrist: der Schritt vor der außerordentlichen Kündigung

Wer wegen anhaltender Mängel vorzeitig aus einem Vertrag will, braucht eine saubere Vorgeschichte. Eine mündliche Beschwerde am Telefon ist rechtlich schwer zu belegen. Setzen Sie daher eine schriftliche Mängelrüge auf, die konkret benennt, was wann nicht geleistet wurde.

Wichtig ist die Nachfrist. Fordern Sie ausdrücklich zur Verbesserung innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf – zwei Wochen sind bei laufender Unterhaltsreinigung ein üblicher, angemessener Rahmen. Erst wenn diese Frist ergebnislos verstreicht, wird eine außerordentliche Kündigung tragfähig.

Dokumentieren Sie parallel mit Datum und Foto. Ein Ordner mit zehn datierten Aufnahmen derselben vernachlässigten Stiege wiegt in einer Auseinandersetzung deutlich schwerer als jede Zustandsbeschreibung. Halten Sie auch fest, wann Sie wen kontaktiert haben und was zugesagt wurde.

Was in ein wirksames Kündigungsschreiben gehört

Die Kündigung selbst ist unspektakulär, wenn die Formalien stimmen. Diese Punkte sollten enthalten sein:

  • Eindeutige Bezeichnung des Vertrags: Vertrags- oder Kundennummer, Datum des Vertragsabschlusses und die genaue Objektadresse samt Stiege.
  • Klare Erklärung: „Ich kündige den Reinigungsvertrag ordentlich zum …“ – ohne Konjunktiv und ohne Verhandlungsangebot im selben Absatz.
  • Beendigungstermin: Nennen Sie das konkrete Datum und fügen Sie hilfsweise an: „in eventu zum nächstmöglichen Termin“.
  • Rückgabe von Schlüsseln und Transpondern: mit Terminvorschlag und Hinweis auf ein Übergabeprotokoll.
  • Bitte um schriftliche Bestätigung des Beendigungsdatums.

Versenden Sie das Schreiben per eingeschriebenem Brief. Entscheidend für die Fristwahrung ist in Österreich der Zugang beim Empfänger, nicht das Absendedatum. Rechnen Sie deshalb einige Werktage Puffer ein – wer am 30. aufgibt, hat die Frist zum Monatsende in aller Regel versäumt.

Sonderfall Zinshaus: Betriebskosten und Abrechnungspflicht

Bei Wohnhäusern im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist der Wechsel nicht nur eine Frage des Einkaufs. Die Kosten der Hausbetreuung zählen nach § 21 MRG zu den Betriebskosten und werden auf die Mieter überwälzt. Eine Hausverwaltung entscheidet hier also mit fremdem Geld – und muss das begründen können.

Daraus folgen zwei praktische Konsequenzen. Erstens ist die Betriebskostenabrechnung bis zum 30. Juni des Folgejahres zu legen, und Mieter haben Anspruch auf Einsicht in die Belege. Zweitens sollten Sie den Angebotsvergleich dokumentiert aufbewahren: Wer drei Anbote eingeholt und nachvollziehbar entschieden hat, steht bei Rückfragen aus der Mieterschaft entspannt da.

Achten Sie beim Vergleich darauf, dass die Anbote denselben Leistungsumfang abbilden. Ob Gehsteigbetreuung nach § 93 StVO, Winterdienst, Müllplatzbetreuung und Grundreinigung der Stiege enthalten sind, macht bei einem Zinshaus schnell einige hundert Euro im Jahr aus. Unsere Konditionen für die Hausbetreuung und Stiegenhausreinigung beginnen bei 299 Euro monatlich, für Zinshäuser bei 399 Euro monatlich.

Der 90-Tage-Fahrplan für einen reibungslosen Wechsel

Wenn Ihr Altvertrag drei Monate Kündigungsfrist vorsieht, hat sich dieser Ablauf bewährt:

  1. Tag 1 bis 10: Bestandsaufnahme und neues Leistungsverzeichnis. Notieren Sie Flächen, Bodenbeläge, Turnus und alles, was bisher gefehlt hat.
  2. Tag 10 bis 25: Drei Anbote einholen, jeweils mit Objektbegehung. Ein Preis ohne Begehung ist kein Anbot, sondern eine Schätzung.
  3. Tag 25 bis 30: Entscheidung, Referenzcheck bei vergleichbaren Wiener Objekten, Vertragsunterzeichnung mit dem neuen Partner.
  4. Tag 30: Kündigung des Altvertrags per Einschreiben – erst jetzt, wenn der Nachfolger fix ist.
  5. Tag 75 bis 85: Objektübergabe vorbereiten: Schlüsselprotokoll, Alarmcodes, Zutrittszeiten, Einweisung des neuen Teams.
  6. Tag 90: Start des neuen Dienstleisters, Rückgabe sämtlicher Schlüssel des Altanbieters gegen Bestätigung.
  7. Tag 120: Erste gemeinsame Qualitätsbegehung und Feinjustierung des Leistungsverzeichnisses.

Bei uns entfällt dieser Druck für die Zukunft: Wir arbeiten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende und ohne Mindestlaufzeit. Woran Sie einen verlässlichen Partner sonst noch erkennen, lesen Sie in unserem Beitrag zur Qualitätssicherung in der Gebäudereinigung. Ein Fixpreis-Anbot erhalten Sie nach der Begehung innerhalb von 24 Stunden – den Richtpreis können Sie vorab online berechnen.

Die drei häufigsten Fehler beim Anbieterwechsel

Der erste Fehler ist die Kündigung zur Unzeit. Wer aus Ärger kündigt, bevor ein Nachfolger unterschrieben hat, steht im schlechtesten Fall mit einem ungereinigten Objekt da – und verhandelt aus einer denkbar schwachen Position. Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist.

Der zweite Fehler ist das unveränderte Leistungsverzeichnis. Viele Auftraggeber übernehmen die alte Leistungsbeschreibung eins zu eins in die Ausschreibung und wundern sich, dass dieselben Lücken wieder auftreten. Wenn die Fensterinnenseiten bisher nie gereinigt wurden, dann meist deshalb, weil sie nie im Verzeichnis standen.

Der dritte Fehler betrifft die Schlüssel. Lassen Sie sich die Rückgabe sämtlicher Schlüssel, Transponder und Zutrittskarten schriftlich bestätigen und gleichen Sie die Anzahl mit dem ursprünglichen Übergabeprotokoll ab. Fehlt ein Stück, ist der Zeitpunkt für eine Schließanlagenänderung jetzt – und nicht nach dem ersten Vorfall.

FAQ: Reinigungsfirma wechseln

Muss ich schriftlich abmahnen?

Ja, für eine außerordentliche Kündigung ist eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbehebung rechtlich zwingend.

Gibt es Standard-Kündigungsfristen in Wien?

Üblich sind 3 Monate, aber es herrscht Vertragsfreiheit.

Was passiert mit dem alten Personal?

In manchen Fällen gibt es einen Betriebsübergang nach § 3 AVRAG, meist jedoch bringt die neue Firma ihr eigenes Team mit.

Wie finde ich heraus, ob eine Firma seriös ist?

Achten Sie auf das WKO-Meister-Siegel und transparente Preisgestaltung.

Kann ich eine Testreinigung vereinbaren?

Ja, viele Firmen bieten eine bezahlte Probereinigung an.

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